Rz. 599

[Autor/Stand] Abgrenzung. Die einem Unternehmen bei der Ausübung seiner Tätigkeit begegnenden Risiken lassen sich grob in zwei Unterformen kategorisieren. Zum einen ist dies die Gruppe der originär betrieblichen Risiken, dh. solcher Risiken, die aus der Tätigkeitsausübung selbst resultieren (bspw. Produktstrategierisiko, Finanzierungsrisiko, Personalauswahlrisiko etc.). Die andere Risikogruppe besteht aus solchen Risiken, die sich aus dem Tätigkeitsrahmen ergeben und damit mittelbar auf das Risikoprofil eines Unternehmens Einfluss nehmen (bspw. allgemeines Marktrisiko, Wettbewerbsrisiko, regulatorisches Risiko etc.). Die Unterteilung in diese beiden Unterkategorien ist für die Fragestellung von Bedeutung, welche Risikobeherrschungs- oder Risikominimierungsstrategien ein Unternehmen entwickeln und umsetzten kann. Dieser Umstand ist für die Berücksichtigung einer "Risikoprämie" (dh. eines Risikozu- oder -abschlags) innerhalb der zu erwirtschaftenden operativen Marge entscheidend.

 

Rz. 600

[Autor/Stand] Wechselwirkung zwischen Risiko und Verrechnungspreismethodik. Ausgehend von dem kaufmännischen Gewinnmaximierungsprinzip wird ein ordentlicher und gewissenhaft handelnder Geschäftsleiter eines Unternehmens ("hypothetischer Fremdvergleich") regelmäßig nur dann unternehmerische Risiken eingehen, wenn sich diese Risiken übersteigende "Gewinnchancen" ergeben. In diesem Zusammenhang wird der ordentlich und gewissenhaft handelnde Geschäftsleiter zugleich versuchen, offene Risikopositionen durch entsprechende Sicherungsgeschäfte zu schließen, wenn unklar ist, ob die gegebenen "Gewinnchancen" die vorhandenen Risiken bei Vornahme eines Geschäfts übersteigen. Relevant ist diese Untersuchung im Hinblick auf die Frage, ob zusätzlich zu einem Geschäftsvorfall gesonderte Risikovergütungen erforderlich sind.[3]

 

Rz. 601

[Autor/Stand] OECD-Standpunkt. Von Interesse ist in diesem Zusammenhang die Sichtweise der OECD zu der Frage, inwieweit die Allokation von Risiken mit der Wahl der Verrechnungspreismethode korreliert.[5] Anerkannt zu sein scheint nach OECD-Auffassung, dass die Wahl der Kostenaufschlagsmethode oder der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode (TNMM) stets in einem "Low-Risk"-Verrechnungspreisumfeld ("low risk environment") erfolgt. Zunächst spricht sich die OECD dafür aus, zwischen dem tatsächlichen "pricing arrangement" und der Wahl der Verrechnungspreismethode (zur Simulation eines Fremdvergleichspreises) zu differenzieren. Auf Grundlage dessen soll schließlich die Frage beantwortet werden, ob und inwieweit das "pricing arrangement" die Risikoallokation zutreffend reflektiert. Allerdings spricht sich die OECD eindeutig dafür aus, dass der Risiko-Charakter eines Geschäftsvorfalls (dh. die risikoschwache bzw. risikostarke Ausgestaltung von Rechten und Pflichten einer Partei in ihrem geschäftlichen Kontakt zu einer nahestehenden Person) darüber zu entscheiden hat, welche sachgerechte Verrechnungspreismethode der Bepreisung zugrunde zu legen ist.[6]

Aktuelle Diskussion auf OECD-Ebene. Im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD ist die Thematik der Funktions- und Risikoanalyse intensiv diskutiert worden. Auf Basis der sog. BEPS Action Points 8, 9 und 10 wird die Bedeutung der übernommenen Risiken derzeit in einem wesentlich differenzierteren Maß betrachtet, als dies bislang auf Basis der OECD-Leitlinien 2010 der Fall gewesen ist. Gegenstand der aktuellen Diskussion sind insbes. folgende Fragestellungen gewesen[7]:

  • Wesensart und Herkunft bzw. Quelle des Risikos,
  • Risikoallokation zwischen den Transaktionsparteien auf Basis vertraglicher Vereinbarungen,
  • Einfluss und Ausmaß des Risikos bei Eintritt im Hinblick auf die Transaktionsparteien,
  • Ausübung eines entsprechenden Risikomanagements und Möglichkeiten zur Risikoreduzierung,
  • Konsistenz zwischen der Ausübung einer Unternehmenstätigkeit, der Fähigkeit zum Risikomanagement und der Risikotragungsfähigkeit (Kapitalisierung des risikotragenden Unternehmens),
  • Konsistenz zwischen der vertraglichen Risikoallokation bzw. der Risikomanagementverteilung und dem tatsächlichen Vollzug der Vereinbarungen ("actual conduct").

Darüber hinaus hat die OECD versucht, eine Kategorisierung bestimmter Unternehmensrisiken vorzunehmen und bestimmte allgemeine Risiko-Cluster zu beschreiben. In diesem Zusammenhang soll zwischen folgenden Risiken differenziert werden können[8]:

  • "Strategic risks or market place risks" (dh. externe Risiken, die aus den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder dem regulatorischen Umfeld resultieren),
  • "Infrastructure or operational risks" (dh. operationelle Risiken sowie die mit der Ausübung der Unternehmenstätigkeit unmittelbar verbundenen Risiken),
  • "Financial risks" (dh. sämtliche finanzierungsbezogene Risiken einschließlich Liquiditätsrisiken, Kreditwürdigkeitsrisiken etc.),
  • "Transactional risks" (dh. Preis- und Zahlungsbezogene Risiken ["pricing and payment"]),
  • "Hazard risk" (dh. sämtliche externe Residualrisiken).

Im Hinblick auf die Fragestellung nach einer vert...

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