Literatur

Baumhoff, Aktuelle Entwicklungen bei den internationalen Verrechnungspreisen, IStR 2003, 1; Baumhoff, Internationale Verrechnungspreise – Die "Palettenbetrachtung", eine Weiterentwicklung des Vorteilsausgleichs?, IStR 1994, 593; Baumhoff/Ditz/Greinert, Angemessenheit von Verrechnungspreisen gegenüber inländischen Vertriebsgesellschaften, IStR 2005, 592; Baumhoff/Ditz/Greinert, Auswirkungen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 auf den Ermittlungen internationaler Verrechnungspreise, DStR 2007, 1461; Baumhoff/Ditz/Greinert, Auswirkungen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 auf die Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen, DStR 2007, 1649; Baumhoff/Greinert, Aufteilung von Standortvorteilen bei der Verrechnungspreisermittlung gegenüber Lohnfertigern, IStR 2006, 789; Baumhoff/Greinert/Ditz, Die Dokumentation internationaler Verrechnungspreise nach den "Verwaltungsgrundsätze-Verfahren", DStR 2005, 1549; Bodenmüller, Steuerplanung bei Funktionsverlagerungen ins Ausland, Düsseldorf 2004; Dahnke, Podiumsdiskussion, in: Schaumburg, Internationale Verrechnungspreise zwischen Kapitalgesellschaften, 1994, S. 14; Ditz, Anmerkung zu BFH v. 11.10.2012, ISR 2013, 54; Ditz/Just, Die Besteuerung einer Produktionsverlagerung nach der Funktionsverlagerungsverordnung – Praxisbeispiel, DB 2009, 141; Kuckhoff/Schreiber, Ist die Prüfung von Verrechnungspreisen noch sinnvoll?, IWB 2002, Fach 3, Gruppe 1, 1863; Oestreicher, Die Bedeutung von Datenbankinformationen bei der Dokumentation von Verrechnungspreisen, StuW 2006, 243; Oestreicher/Vormoor, Verrechnungspreisanalyse mit Hilfe von Unternehmensdatenbanken – Vergleichbarkeit und Datenlage, IStR 2004, 95; Rasch/Rettinger, Aktuelle Fragen der Verrechnungspreisdokumentation: Unternehmenscharakterisierung und Methodenwahl in den Verwaltungsgrundsätze-Verfahren, BB 2007, 353; Rehkugler/Vögele, Quantitative Verfahren der Prüfung von Verrechnungspreisen – Perspektiven und offene Fragen, BB 2002, 1937; Wassermeyer, Aktuelle Rechtsprechung des I. Senats des BFH, WPg 2002, 10; Wassermeyer, Verdeckte Gewinnausschüttung: Veranlassung, Fremdvergleich und Beweis Risikoverteilung, DB 2001, 2465.

a) Allgemeine Grundsätze

 

Rz. 1601

[Autor/Stand] Regelungen der Finanzverwaltung und der OECD. Wenngleich im Zusammenhang mit der zunehmenden Internationalisierung und Globalisierung der Wirtschaft eine "wachsende Entmaterialisierung" konzerninterner Transaktionen zu konstatieren ist[2], nimmt der Bereich der Lieferung von Gütern und Waren innerhalb des konzerninternen Lieferungs- und Leistungsaustausches weiterhin eine vergleichsweise große Bedeutung ein. So widmen auch die VWG 1983 diesem Bereich einen eigenen Abschnitt[3], in welchem die Funktionsanalyse und die Anwendung der klassischen Methoden der Verrechnungspreisermittlung (Anm. 661 ff.) bei konzerninternen Lieferungen konkretisiert werden. Darüber hinaus sind die Regelungen der VWG-Verfahren zu beachten, die in Tz. 3.4.10.2 und Tz. 3.4.10.3 allgemeine Regelungen zur Unternehmenscharakterisierung (Anm. 614 ff.) und Verrechnungspreisbildung enthalten[4], die insb. auch für die Ermittlung von Verrechnungspreisen für konzerninterne Lieferbeziehungen zu beachten sind. Ferner adressieren die VWG-Funktionsverlagerung[5] mit besonderen Aspekten bestimmter Funktionsverlagerungen Themen des Produktions- und Lieferbereichs. Die OECD-Leitlinien enthalten hingegen keine gesonderten Ausführungen zu konzerninternen Lieferverhältnissen. Allerdings wird hier vereinzelt auf diesen Bereich im Rahmen der Darstellungen zum Fremdvergleichsgrundsatz (Kapitel I OECD-Leitlinien), zu den klassischen Methoden der Verrechnungspreisermittlung (Kapitel II OECD-Leitlinien) und zu den "Business-Restructurings" (Kapitel IX OECD-Leitlinien) eingegangen.

 

Rz. 1602

[Autor/Stand] Grundsatz des Fremdvergleichs. Dem Grundsatz des Fremdvergleichs folgend ist nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung für konzerninterne Lieferungen derjenige Preis anzusetzen, „den Fremde für Lieferungen

  • gleichartiger Güter oder Waren
  • in vergleichbaren Mengen
  • in den belieferten Absatzmarkt
  • auf vergleichbarer Handelsstufe und
  • zu vergleichbaren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

unter den Verhältnissen wirtschaftlich vergleichbarer Märkte vereinbart hätten”.[7] Dabei können grundsätzlich die klassischen Methoden der Verrechnungspreisermittlung sowie die transaktionsbezogenen Gewinnmethoden Anwendung finden[8], wobei die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.[9] Von zentraler Bedeutung ist insofern, dass eine uneingeschränkte oder zumindest eingeschränkte Vergleichbarkeit der Verhältnisse zwischen der zu bewertenden konzerninternen Lieferbeziehung und der Referenztransaktion zwischen unabhängigen Dritten vorliegt.[10] Preisdeterminierend sind nach dem umfangreichen, jedoch nicht abschließenden Kriterienkatalog der Tz. 3.1.2.1 VWG 1983 insb.:

  • die besondere Art, Beschaffenheit und Qualität sowie der Innovationsgehalt der gelieferten Güter und Waren,
  • die Verhältnisse des Marktes, in dem die Gü...

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