Entscheidungsstichwort (Thema)

Halbjahresbände einer Fachzeitschrift als selbständiges Wirtschaftsgut. Jahrgangsband; Halbjahresband; Zeitschrift; Einzelband; Selbständiges Wirtschaftsgut; Bewertungsfreiheit

 

Leitsatz (redaktionell)

Bei einer Mehrzahl von Halbjahresbänden einer Fachzeitschrift, die zusammen in das Betriebsvermögen eingelegt werden, handelt es sich um jeweils selbständige Wirtschaftsgüter, so dass der Steuerpflichtige ggfs. die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG in Anspruch nehmen kann.

 

Normenkette

EStG § 6 Abs. 2 S. 1

 

Tatbestand

Der Kläger übt seit Anfang Januar 1992 eine freiberufliche Tätigkeit als Unternehmensberater aus. Bei der Einkommensteuerfestsetzung hat das Finanzamt nach Ansicht des Klägers unrichtige steuerliche Folgerungen aus der Einlage folgender Wirtschaftsgüter gezogen:

1. Zeitschrift "Der Betrieb"

Es handelt sich um die Jahrgänge 1973 bis 1991, angeschafft in den Jahren 1973 bis 1991 mit Anschaffungskosten laut nachträglicher Auskunft des Verlages vom 21. Juni 1996 in Höhe von 249 DM pro Halbjahresband. Hier hat das Finanzamt nur eine Abschreibung von 921,30 DM im Streitjahr berücksichtigt.

Es handele sich nur um ein einziges Wirtschaftsgut, dessen Abschreibung auf 10 Jahre zu verteilen sei.

Der Kläger erstrebt eine Abschreibung von 9.212,- DM, da er die einzelnen Halbjahresbände als selbstständige Wirtschaftsgüter ansieht, deren nachgewiesener Wert 249,- DM betrage.

Für den Fall, dass das Gericht den einzelnen Zeitschriften-Halbband als Wirtschaftsgut ansehen sollte, haben die Beteiligten sich über den Einlagewert bzw. die Höhe der Anschaffungskosten tatsächlich verständigt; diesbezüglich wird auf das Sitzungsprotokoll vom heutigen Tage Bezug genommen.

2. Im Hinblick auf die übrigen Wirtschaftsgüter und deren Einlagewerte/Abschreibungsbeträge haben die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung eine tatsächliche Verständigung mit entsprechender Abhilfezusage des Beklagten getroffen, so dass diese Punkte gerichtlich nicht mehr zu entscheiden sind. Teilweise hat der Kläger insoweit auch sein Klagebegehren nicht weiter aufrechterhalten.

Wegen der Einzelheiten zu 2. wird auf das Sitzungsprotokoll vom heutigen Tage Bezug genommen.

Der Kläger beantragt

den Einkommensteuerbescheid 1992 vom 08. Juni 1995 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20. Mai 1998 dahingehend abzuändern, dass hinsichtlich der Zeitschrift "Der Betrieb " (1973 bis 1991) Betriebsausgaben in Höhe von insgesamt 9.212,- DM bei den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit berücksichtigt werden.

Der Beklagte beantragt

Klageabweisung.

 

Entscheidungsgründe

Die mit eingeschränktem Klageantrag aufrechterhaltene Klage ist begründet.

Der Kläger kann die 37 Halbbände der Zeitschrift "Der Betrieb" nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 5 EStG 1992 in voller Höhe der Teilwerte bzw. der um die Abschreibung gekürzten Anschaffungskosten als Betriebsausgaben abziehen, soweit es um Halbbände geht, die innerhalb der letzten 3 Jahre vor Einlegung in das Betriebsvermögen angeschafft wurden.

Der Kläger hat nämlich nicht ein Wirtschaftsgut "Zeitschriftensammlung Der Betrieb 1973 bis 1991 " in sein Betriebsvermögen eingelegt, sondern 37 einzelne Wirtschaftsgüter.

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG können die Anschaffungskosten/Teilwerte von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, im Wirtschaftsjahr der Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn die Einlagewerte für das einzelne Wirtschaftsgut 800 DM nicht übersteigen.

Der Einlagewert pro Halbband liegt mit 249 DM deutlich unter der gesetzlichen Wertgrenze.

Eingelegtes Wirtschaftsgut ist auch im Gegensatz zur Ansicht des Finanzamtes der jeweilige Halbband und nicht die Zeitschriftensammlung als solche. Der Halbband ist einer selbstständigen Nutzung im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG fähig. Das Gericht folgt hier der Ansicht des FG Köln, Urteil vom 31. Mai 1999, 15 K 3241/92, EStB 1999, 118-119. Danach sind einzelne Bücher einer juristischen Fachbibliothek eines Anwalts selbstständig nutzungsfähig (so auch schon BFH-Urteil vom 08. Dezember 1967, IV 80/63, BFHE 90, 434 BStBl II 1968, 149). Gleiches gilt ebenfalls für den Zeitschriftenhalbband "Der Betrieb", denn auch hier kann der freiberuflich Tätige auf diesen Band zurückgreifen, um ein dort behandeltes (Rechts) Problem zu lösen. Es ist für die selbstständige Nutzbarkeit nicht erforderlich, eine umfassende Problemlösung anzubieten. Auch punktuelle Lösungen, etwa in Gestalt eines Aufsatzes unter ganz bestimmtem Blickwinkel begründen wegen der dort aufgezeigten Teilaspekte eine selbstständige Nutzbarkeit.

Diese selbstständige Nutzbarkeit kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass die Halbbände auf dem Markt gehandelt werden und damit nach der Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugänglich sind, was Voraussetzung eines Wirtschaftsgutes ist.

Die Ansicht des Beklagen, das FG Köln sehe komplette Zeitschriftensammlungen als ein einheitliches...

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