Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 29.09.1998; Aktenzeichen 2 BvL 64/93)

 

Tenor

Der Senat hält §§ 1 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, 5 Abs. 1 Nr. 7, 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i.V.m. §§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, 55 Nr. 1 AO, §§ 1 Abs. 1 Nr. 2 d VStG, 3 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 12 VStG, jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22. Dezember 1983 BGBl. I 1983, 1577 insoweit für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 9 Abs. 1, 20 Abs. 1, 2, 28 Abs. 1, 2 GG, als … von den Befreiungen des KSt- und VSt-Gesetzes ausgeschlossen sind (Folgerungen aus BVerfGE 78, 350 ff, 85, 264 ff). Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird das Verfahren gemäß §§ 74 FGO, 100 GG ausgesetzt.

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Tatbestand

I.

Streitig ist, ob die … körperschaft- und vermögensteuerpflichtig ist und ob die der Besteuerung zugrunde gelegten Rechtsvorschriften verfassungsgemäß sind.

Die Klägerin (Klin) ist der Dachverband der … in … in der Form eines eingetragenen Vereins mit Sitz in ….

Nach der Satzung vom 16. Juli 1981 ist die … gemeinnützig und hat den Zweck, bei der politischen Willensbildung des Volkes auf allen Ebenen mitzuwirken. Insbesondere gilt dies für die Bereiche der kommunalen Selbstverwaltung. Sämtliche Einkünfte der … sind zur Erfüllung dieses Zweckes zu verwenden. Die Ansammlung von Vermögen für andere Zwecke ist nicht gestattet.

Nach § 3 der Satzung können Mitglieder natürliche Personen, Jugendgruppen sowie Orts- und Stadtkreisverbände werden. Die Orts- bzw. Stadtkreisverbände sollen rechtsfähig sein. Die Regelung der Beiträge erfolgt durch eine Beitragsordnung, die die Hauptversammlung zu verabschieden hat.

Nach § 6 der Satzung gliedert sich die … entsprechend der politischen Gliederung in Orts- bzw. Stadtkreisverbände, Kreisverbände, Regionalverbände sowie Einzelmitglieder. Die Orts- bzw. Stadtkreisverbände und die Kreisverbände sind nach § 7 rechts- oder nicht rechtsfähige Vereine im Sinne des BGB. Die in der politischen Region des Landes … bestehenden Ortsverbände in einem Stadtkreis sowie die Kreisverbände bilden nach § 10 der Satzung den Regionalverband.

Die Hauptversammlung der … besteht aus ihren korporativen Mitgliedern und den Einzelmitgliedern.

In der Hauptversammlung werden die Ortsverbände durch Delegierte vertreten. Delegierter ist zunächst der Vorsitzende des Ortsverbandes. Die Anzahl der weiteren Delegierten bestimmt sich nach der Anzahl der Mitglieder des Ortsverbandes, wobei auf volle zehn Mitglieder ein stimmberechtigter Delegierter entfällt. Je zehn Einzelmitglieder können einen stimmberechtigten Delegierten entsenden.

Zu den Aufgaben der Hauptversammlung gehören u.a. die Festlegung der Richtlinien für die Arbeit des Landesverbandes und die Erstellung von Grundsätzen für die Mitwirkung der … bei der politischen Willensbildung des Volkes.

Geschäftsjahr ist nach § 19 das Kalenderjahr.

Die … war nach einem Schreiben vom 30.10.1979 als politischer Verein gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG 1977 und § 3 Abs. 1 Nr. 10 VStG 1974 anerkannt.

Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung (Bp) für die Jahre 1984 bis 1986 im Bp-Bericht vom 18.8.1989 sowie einem Aktenvermerk des Betriebsprüfers, betragen die Mitgliedsbeiträge für Ortsvereine von 7 bis 10 Mitgliedern 200 DM zuzüglich 15 DM je Mitglied bei einer Mitgliedszahl von 11 bis 30, ab dem 31. Mitglied je DM 10. Einzelmitglieder zahlen DM 50.

Nach dem Aktenvermerk besteht bei den örtlichen … die häufig als nicht eingetragene Vereine organisiert sind, vielfach die Furcht vor dem Aufbau einer nach außen wirkenden Organisation, da mit einer solchen Art des Auftretens bei den Wählern der Eindruck erweckt werden könnte, es handele sich auch bei den „…” um eine Partei. Zu den Grundsätzen der … gehört es, im öffentlichen Leben bereits bewährte und angesehene Bürger zu einem Mitwirken an der Willensbildung des Volkes in Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten zu bewegen und sich über freie Listen zur Wahl zu stellen. Durch diese ausschließlich auf Nichtparteimitglieder beschränkte Möglichkeit einer Kandidatur soll erreicht werden, daß in Gemeinden parteipolitische Gesichtspunkte weitgehend oder ganz in den Hintergrund treten. Im Gegensatz zu Bürgerinitiativen, die sich meist zur Lösung eines bestimmten Sachproblems zusammen geschlossen haben, haben sich die … zur Aufgabe gemacht, den gesamten kommunalpolitischen Bereich auf ihrer Ebene zu betreuen. Durch die Gründung des Dachverbandes sollten die Ortsverbände eine entscheidende organisatorische Stärkung erfahren. Der Verband sieht sich als Interessenvertretung der … gegenüber Regierung und Parteien.

Im Jahr 1983 wurden die Mitglieder um Spenden gebeten, damit der Verband finanziell abgesichert sei. Diese Gelder wurden in Sparbriefen angelegt.

Im einzelnen entwickelte sich die Vermögenssituation der Klin ...

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