Eine Sachzuwendung oder die Zuwendung von Nutzungen und Leistungen (nicht hingegen die Zuwendung von Geld) aus dem Betriebsvermögen eines Unternehmens kann auch steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, wenn sie bis zum 31. Dezember 2023 an durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich geschädigte Geschäftspartner oder mit der Bewältigung der Corona-Krise befasste Unternehmen und Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäuser, geleistet wird.

Im Übrigen können Zuwendungen (Geld oder Sachmittel) an steuerbegünstigte Körperschaften wie gewohnt steuerlich als Spenden geltend gemacht werden.

Einzelheiten zur umsatzsteuerlichen Auswirkung solcher Spenden finden sich unter X. 4. wieder.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge