Die Anlage Corona-Hilfen wurde auf den VZ 2021 fortgeschrieben und ergänzt.

  • Anwendungsbereich: Die Anlage Corona-Hilfen ist der ESt-Erklärung beizufügen und dient der Erfassung sämtlicher im Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie durch Bund und Länder gewährten Zahlungen (Zuschüsse etc.). Im Regelfall sind die Corona-Hilfen in den jeweiligen Gewinnermittlungen als steuerpflichtige Betriebseinnahmen oder – bei Rückzahlungen – als Betriebsausgaben enthalten.
  • Angaben zur ESt-Erklärungen in den Zeilen 4-13: In den Zeilen 4-13 sind die Angaben zur ESt-Erklärung zu machen.
  • Zeile 4: Die Beschreibung zur Zeile 4 wurde um mögliche zurückgezahlte Corona-Hilfen ergänzt. Des Weiteren wurde die Parenthese "– Bilanzierende bitte die Zeilen 12 und 13 beachten! –"eingefügt.
  • Zeilen 5-10 (Betriebsbezogene Angaben): Sofern die Abfrage in Zeile 4 mit "1 = Ja" beantwortet wird, sind in den Zeilen 5 ff. weitere Angaben zu machen. In der Vorspalte sind Angaben zum Betrieb oder zur Tätigkeit einschl. der jeweiligen Steuernummer zu machen. In den folgenden Betragsspalten ist die Summe der für den jeweiligen Betrieb oder die jeweilige Tätigkeit bezogenen Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbaren Zuschüsse – getrennt nach Ehegatten/Personen A/B – zu erfassen. Einzutragen ist für jeden Betrieb oder für jede Tätigkeit der Saldo zwischen den erhaltenen und den im gleichen Kalenderjahr zurückgezahlten Hilfen. Folgende Parenthese wurde ergänzt: "– ergibt sich ein negativer Saldo, bitte mit vorangestelltem Minuszeichen eintragen –".
  • Zeilen 12/13 (Abfragen für Bilanzierende): In den neu eingefügten Zeilen 12 und 13 wird ab 2021 abgefragt, ob Forderungen oder sonstige Vermögensgegenstände (Zeile 12) oder Rückstellungen oder Verbindlichkeiten (Zeile 13) in Bezug auf Corona-Hilfen bilanziell berücksichtigt wurden.

Beraterhinweis Auf Grundlage von § 13 der Mitteilungsverordnung (MV v. 7.9.1993, BGBl. I 1993, 1554 zul. geä. durch VO v. 25.5.2022, BGBl. I 2022, 816) werden Corona-Hilfen nach Bewilligung und Zahlung an die Verw. übermittelt.

  • Die Angaben in den Zeilen 14 ff. sind zu machen, wenn die Anlage Corona-Hilfen in "Feststellungsfällen" abzugeben ist.

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