Kurzbeschreibung

Dieser Musterbrief wendet sich direkt an den Mandanten und unterstützt den steuerlichen Berater für den Fall der Erstberatung oder bei einem Mandantenwechsel. Er zeigt Beratungspotenzial bei grenzüberschreitenden Reihengeschäften auf.

Vorbemerkung

Die Weitergabe der Mandanteninformationen, z. B. per E-Mail oder als Brief, an Ihre Mandanten ist zulässig, die Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft ist hingegen nicht zulässig. Ebenso zulässig ist die Veröffentlichung, z. B. als HTML-Dokument oder als PDF-Datei, im geschützten Bereich des Internetauftritts Ihrer Kanzlei. Aus urheberrechtlichen Gründen ist eine Veröffentlichung z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Internet-Homepages im öffentlich zugänglichen Bereich nicht gestattet.

Anschreiben

  [Briefkopf Kanzlei]
Frau/Herr …  
   
  [Datum]
   
Unser Termin/unser Telefonat am/vom …
   

Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …,

sind an einem Umsatzgeschäft mehrere Unternehmer beteiligt und geht es bei diesem Umsatzgeschäft um denselben Gegenstand, spricht man von einem Reihengeschäft. Man unterscheidet zwischen dem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft, dem Reihengeschäft, das ausschließlich in Deutschland erfolgt und dem Reihengeschäft, das grenzüberschreitend vollzogen wird. Treten diese Fälle in Ihrer Praxis auf, sollten Sie meine/unsere umsatzsteuerliche Expertise einholen, damit sichergestellt werden kann, dass eine korrekte Umsatzversteuerung erfolgt.

Grundsystematik von Reihengeschäften

Ein umsatzsteuerliches Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt. Es liegen dann mehrere Lieferungen vor, aber nur eine davon ist eine bewegte Lieferung. Bei den übrigen Lieferungen in der Reihe handelt es sich um ruhende Lieferungen, denen keine direkte Warenbewegung zugrunde liegt. Es gilt zu entscheiden, welcher der in der Regel zwei beteiligten Unternehmer die Ware bewegt.

Beispiel: Abnehmer A aus Bonn bestellt bei Einzelhändler U2 in Mainz Elektroteile. U2 hat diese Elektroteile jedoch nicht auf Lager und bestellt diese bei Großhändler U1 in Düsseldorf. U2 beauftragt U1, die Elektroteile unmittelbar mit eigenem Lkw an A zu befördern. U1 liefert die Elektroteile direkt an A.

Es liegt ein Reihengeschäft vor, da mehrere Unternehmer über die Elektroteile Umsatzgeschäfte abschließen und diese Elektroteile unmittelbar vom ersten Unternehmer U1 an den letzten Abnehmer A gelangen. Die Elektroteile werden von U1 direkt an A befördert. Zwischen U1 und U2 liegt eine bewegte Lieferung vor. Zwischen U2 und A liegt eine ruhende Lieferung vor. Wird der Gegenstand durch den ersten Unternehmer in der Reihe (U1) befördert, findet die bewegte Lieferung zwischen U1 und U2 statt. Wird er durch den letzten Abnehmer in der Reihe befördert oder versendet, findet die bewegte Lieferung zwischen U2 und A statt, und die ruhende Lieferung liegt zwischen U1 und U2.

Die Unterscheidung, zwischen welchen Unternehmern eine bewegte und zwischen welchen eine unbewegte Lieferung stattfindet, ist für die Festlegung des umsatzsteuerlichen Lieferorts und die Frage, wo der dem Reihengeschäft zugrunde liegende Umsatz zu versteuern ist, relevant. Bei der bewegten Lieferung liegt der Ort des Umsatzes dort, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Bei der unbewegten Lieferung liegt der Ort dort, wo die Beförderung oder Versendung endet, sofern diese Lieferungen der bewegten Lieferung nachfolgen. Geht die unbewegte Lieferung der ruhenden Lieferung voran, liegt der Ort dort, wo die Beförderung oder Versendung beginnt.

Beispiel: Abnehmer A aus Bonn bestellt bei Einzelhändler U2 in Mainz Elektroteile. U2 hat diese Elektroteile jedoch nicht auf Lager und bestellt diese bei Großhändler U1 in Düsseldorf. Abnehmer A holt die Elektroteile mit eigenem Lkw bei Lieferer U1 in Düsseldorf ab.

Es liegt ein Reihengeschäft vor. Die Beförderungslieferung findet zwischen U1 und A statt. Zwischen U1 und U2 liegt eine ruhende Lieferung vor. Bei der ersten Lieferung von U1 an U2 liegt der Ort in Düsseldorf, da dort die Beförderung/Versendung beginnt. Zwischen U1 und U2 findet eine bewegte Lieferung statt. Bei der zweiten Lieferung von U2 an A handelt es sich um eine ruhende Lieferung. Der Ort dieser ruhenden Lieferung liegt in Bonn, da dort die Beförderung/Versendung endet. Wenn im Rahmen eines Reihengeschäfts der Liefergegenstand in Deutschland verbleibt, und nicht eine Grenze überschreitet, unterliegen sämtliche Umsätze/Lieferungen dieses Reihengeschäfts der Besteuerung in Deutschland.

Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

In Ihrer unternehmerischen Praxis kann es auch vorkommen, dass an einem Reihengeschäft 3 Unternehmer aus 3 verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten beteiligt sind. Dann spricht man von einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft. Es unterscheidet sich vom einfachen Reihengeschäft nur durch die Tatsache, dass die beteiligten Unternehmer...

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