BMF, 30.01.2024, IV D 4 - S 3225/20/10001 :005

Gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 BewG gebe ich die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 10. Januar 2024 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2023; 2015 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 anzuwenden sind.

Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100)

Gebäudearten*

1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG

Gebäudearten*

5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG
177,9 181,3

*Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

 

Normenkette

§ 190 BewG

Anlage 24 BewG

BewG § 190 Abs. 4 Satz 4

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