BMF, 22.2.2019, IV C 7 - S 3225/16/10001

Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2019

Gemäß § 190 Absatz 2 Satz 4 BewG gebe ich die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 10.1.2019 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2018; 2015 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2019 anzuwenden sind.

Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100)

Gebäudearten[*]

1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG

Gebäudearten[*]

5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG
122,0 122,7

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

BewG § 190

 

Fundstellen

BStBl I, 2019, 207

[*] Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.
[*] Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.

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