Neu ist, dass für bestimmte sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, anstelle von festen Ertragswerten bzw. Einzelertragswerten, die Ertragsteigerung über den Ansatz der Bruttogrundfläche der zu der jeweiligen Nutzung gehörenden Wirtschaftsgebäude einschließlich des dazu gehörenden Grund und Bodens erfasst wird.

Die Bruttogrundfläche ist die Summe der Grundflächen aller Geschosse eines Bauwerks einschließlich der Außenmauern. Hierzu zählen grundsätzlich auch Keller- und nutzbare Dachgeschossebenen. Bei Bauwerken, die nur ein Erdgeschoss aufweisen, entspricht die Bruttogrundfläche der bebauten Fläche.

Die Bruttogrundfläche der Wirtschaftsgebäude ist in der Spalte "Bruttogrundfläche der Wirtschaftsgebäude" bei den folgenden Nutzungen anzugeben:

  • Wirtschaftsgebäude der Fass- und Flaschenweinerzeugung [Nummer 29],
  • Wirtschaftsgebäude der Imkerei [Nummer 30],
  • Wirtschaftsgebäude der Wanderschäferei [Nummer 31],
  • Wirtschaftsgebäude des Pilzanbaus [Nummer 32],
  • Wirtschaftsgebäude der Produktion von Nützlingen [Nummer 33],
  • Wirtschaftsgebäude der sonstigen Nebenbetriebe [Nummer 34].
 
Wichtig

Eine Angabe zur "Fläche der Nutzung" entfällt für die Auswahl der Nutzungen Wirtschaftsgebäude [Nummern 29 bis 34].

 
Hinweis

Bei Auswahl der Nutzungen Wirtschaftsgebäude [Nummern 29 bis 34] ist zusätzlich die Grundfläche des Gebäudes als Nutzung Hofstelle [Nummer 28] zu erfassen. Die Grundfläche unter der Nutzung Hofstelle [Nummer 28] ist in der Spalte Fläche der Nutzung einzutragen. Eine Angabe zur Bruttogrundfläche des Wirtschaftsgebäudes ist in dieser Zeile nicht zu machen. Sollten mehrere unterschiedliche Arten von Wirtschaftsgebäuden vorliegen, ist für jede Art eine eigene Zeile auszufüllen.

Beispiel 1: Ein Gebäude bestehend aus Keller und Erdgeschoss (Grundfläche: 100 qm) wird als Wirtschaftsgebäude der Fass- und Flaschenweinerzeugung (Bruttogrundfläche: 200 qm Keller und Erdgeschoss) genutzt.

Abb. 15: Anlage GW-3 Zeile 7 u. 8

Beispiel 2: Ein Gebäude bestehend aus Keller, Erdgeschoss und 1. Etage (Grundfläche: 100 qm) wird als Wirtschaftsgebäude der Fass- und Flaschenweinerzeugung (Bruttogrundfläche: 200 qm Keller und Erdgeschoss) und als Wirtschaftsgebäude sonstiger Nebenbetriebe (Bruttogrundfläche: 100 qm 1. Etage) genutzt.

Abb. 16: Anlage GW-3 Zeile 7 bis 9

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