Insbesondere die folgenden Investitionskosten werden nicht gefördert:

 
Anlage nicht gefördert
Wärmeerzeuger
  • Öl-Kessel
  • Öl-Ofen
  • Kohle-Kessel
  • Kohle-Ofen
  • Gaskessel ohne Brennwerttechnik
  • Gasstrahler
  • Elektro-Direktheizungen
  • Elektro-Speicherheizungen
  • Elektro-Heizstrahler
  • Infrarot-Heizungen
  • Gasstrahlungsheizungen
  • handbeschickte Biomasse-Einzelöfen
  • Luft/Luft-Wärmepumpen
  • Anschlüsse an ein Wärmenetz
  • mobile Mietheizungen
Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik
  • Klima/Lüftungsgeräte-, Anlagen und Systeme jeglicher Art inklusive dazugehöriger Bauteile und Komponenten
  • Kältegeräte-, Anlagen und Systeme jeglicher Art inklusive dazugehöriger Bauteile und Komponenten
Anlagen zur Stromerzeugung
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  • Fotovoltaikanlagen
  • Windkraftanlagen
  • Fotovoltaik-Solarthermie-Hybridanalgen, die nicht als Wärmequelle einer geförderten Wärmepumpe genutzt werden
Sanitäreinrichtungen
  • Sanitäreinrichtungen jeglicher Art
Computertechnik und dazugehörige Peripherie
  • Endgeräte und Unterhaltungstechnik (PCs, Notebook, Tablets, Handys, Monitore, Fernseher, Drucker, Eingabegeräte etc.)
Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
  • Beratungs- und Planungsleistungen, welche die Gebäudehülle und Gebäudestatik betreffen
  • Fördermittelberatung
  • übergreifende Bauleitung und Bauüberwachung
sonstige Arbeiten und Leistungen
  • Eigenleistungen
  • Baustelleneinrichtung und Absperrungen, wenn sie nicht im direkten Zusammenhang mit der Maßnahme stehen
  • Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle, die für die förderfähigen Maßnahmen nicht zwingend erforderlich sind
  • behördliche Genehmigungen

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