Höhe Zuschuss

Das zuwendungsfähige Beratungshonorar wird zu 80 %, maximal mit 1.300 EUR bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus oder maximal 1.700 EUR bei Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen bezuschusst.

Wohnungseigentümergemeinschaften können weitere Zuschüsse bis zu 500 EUR beantragen, wenn der Energieberater seinen Energiebericht im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung erläutern muss.

 
Hinweis

Auszahlung direkt an den Energieberater

Die Zuschüsse werden vom BAFA direkt an den Energieberater überwiesen. Dieser ist zur Erteilung einer entsprechenden Rechnung verpflichtet. Die Zuschüsse muss er zudem auf sein Beratungshonorar verrechnen.

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