Einzelkosten benötigen immer einen Verursacher, mit dem sie in direktem Zusam­menhang stehen. Dies können die Kostenträger, also die erstellten Güter und Dienstleistungen, sein. Auch Kostenstellen oder Prozesse haben sowohl Einzel- als auch Gemeinkosten. Kosten können hinsichtlich der verschiedenen Verursacher gleichzeitig Einzel- und Gemeinkosten sein.

 
Praxis-Beispiel

Energiekosten als Einzel- und Gemeinkosten bei der Nutzung eines flexiblen Fertigungszentrums

Bei der Nutzung eines flexiblen Fertigungszentrums fallen Energiekosten an. Diese können nicht direkt den dort gefertigten Bauteilen zugeordnet werden, weil gleichzeitig mehrere unterschiedliche Produkte gefertigt werden. Bezüglich der Produkte sind die Energiekosten hier Gemeinkosten. Der Energieverbrauch für das Fertigungszentrum selbst kann festgestellt werden. Hinsichtlich der Zuordnung zu einer Kostenstelle handelt es sich bei diesem Energieverbrauch also um Einzelkosten.

Hinsichtlich der Zuordnung zu den hergestellten Gütern und Dienstleistungen unterscheiden sich mehrere Arten von Einzelkosten:

  • Reguläre Einzelkosten: Fallen die Einzelkosten im regelmäßigen Ablauf an, spricht man von regulären Einzelkosten. Diese sind variabel und in der Regel abhängig von der Menge der hergestellten Produkte. Unterschieden werden Materialeinzelkosten und Fertigungseinzelkosten. Der Verbrauch an Material für die Produktion von Gütern kann meist sehr genau den einzelnen Kostenträgern zugeordnet werden. Das gilt auch für die Zuordnung von Fertigungslöhnen. Beides sind Beispiele für typische Einzelkosten.
  • Sondereinzelkosten: Sondereinzelkosten (SEK) können auch direkt den Produkten zugeordnet werden, sie fallen jedoch nicht regelmäßig an. Damit sind sie auch nicht variabel. Je nach dem Ort der Entstehung werden SEK der Fertigung und SEK des Vertriebs unterschieden. In der Fertigung fallen diese an, wenn besondere Modelle oder Werkzeuge benötigt werden. Werden Patentkosten gezahlt, so werden diese auch unter den SEK verbucht, wenn keine Zahlung in Abhängigkeit von der Menge vereinbart wurde. Im Vertrieb fallen Sondereinzelkosten an, wenn für bestimmte Produkte besondere Verpackungen benötigt oder spezifische Werbeaktionen durchgeführt werden. Auch Provisionen und Boni fallen darunter, wenn keine Zuordnung zu den Stückzahlen erfolgen kann.
 
Praxis-Tipp

Reguläre Einzelkosten nicht aus Bequemlichkeit Sondereinzelkosten zuordnen

Für die Betroffenen ist es einfacher, Kosten als Sondereinzelkosten zu betrachten, da der Aufwand für die korrekte Zuordnung zu den Mengen nicht erfolgen muss. Achten Sie darauf, dass nicht aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit reguläre Einzelkosten zu Sondereinzelkosten werden. Sind z. B. Lizenzgebühren zu zahlen, dann kann dies sehr wohl regelmäßig anfallen, wenn eine mengenabhängige Gebühr vereinbart wird. Ähnliches gilt für Provisionen im Vertriebsbereich oder Verpackungskosten. Reguläre Einzelkosten spielen wegen ihrer Regelmäßigkeit bei Entscheidungen eine wichtigere Rolle.

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