Kommentar

Beim Bundesamt für Finanzen (BfF) wurde ein Web-Service eingerichtet, durch den umsatzsteuerlich erfasste Unternehmer online einen Antrag auf Erteilung einer USt-IdNr. stellen können. Hierfür steht unter www.bff-online.de ein Formular zur Verfügung. Die Angaben des Antragstellers werden nach der elektronischen Übermittlung sofort mit dem beim BfF vorhandenen Datenbestand abgeglichen. Soweit der die USt-IdNr. beantragende Unternehmer im Datenbestand des BfF enthalten ist, erhält er unmittelbar einen Online-Bescheid über die Bearbeitung seines Antrags. Die Bekanntgabe der neu zugeteilten oder der bereits bestehenden gültigen USt-IdNr. erfolgt ausschließlich auf dem Postweg an die Anschrift, unter der der Antragsteller im Datenbestand des BfF gespeichert ist.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass steuerliche Vertreter für ihre Mandanten einen Antrag auf Erteilung einer USt-IdNr. stellen. Die schriftliche Bekanntgabe der USt-IdNr. erfolgt auch in diesen Fällen unmittelbar an die im Datenbestand des BfF gespeicherte Anschrift des Unternehmers.

Der Web-Service auf der Internetseite des BfF steht täglich in der Zeit von 4.30 Uhr bis 23.00 Uhr zur Verfügung.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 4.11.2005, o. Az.

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