Rz. 102

[Autor/Stand] Für die Länderhaushalte haben die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer keine allzu große Bedeutung. Allerdings sind sie seit dem Jahre 1948 trotz eines geringen Aufkommens in den ersten Jahren nach der Währungsreform und trotz leichter Rückgänge in einzelnen Jahren stetig gestiegen. Das Aufkommen hat sich nach der Erbschaftsteuerreform 1974 von 530,3 Mio. DM im Jahre 1975 auf 3 548 Mio. DM im Jahre 1995 erhöht. Nach der Erbschaftsteuerreform 1996, zu deren Zielen auch die teilweise Kompensation der weggefallenen Vermögensteuer durch die Erbschaftsteuer gehörte, stieg das Erbschaftsteueraufkommen erneut kräftig an.

 

Rz. 103

[Autor/Stand] Die Einnahmen der Bundesländer aus dieser Steuerart betrugen:

 
1996 4 054 Mio. DM
1997 4 061 Mio. DM
1998 4 810 Mio. DM
1999 3 056 Mio. EUR
2000 4 054 Mio. EUR
2001 3 069 Mio. EUR
2002 3 021 Mio. EUR
2003 3 373 Mio. EUR
2004 4 284 Mio. EUR
2005 4 097 Mio. EUR
2006 3 763 Mio. EUR
2007 4 203 Mio. EUR
2008 4 771 Mio. EUR
2009 4 550 Mio. EUR
2010 4 404 Mio. EUR
2011 4 246 Mio. EUR
2012 4 305 Mio. EUR
2013 4 235 Mio. EUR
2014 5 452 Mio. EUR
2015 6 290 Mio. EUR
2016 7 006 Mio. EUR
2017 6 114 Mio. EUR
 

Rz. 104

[Autor/Stand] Am Gesamtsteueraufkommen fällt der Anteil der Erbschaftsteuer verhältnismäßig bescheiden aus. Betrug beispielsweise das Erbschaftsteueraufkommen für das Jahr 2017 6 114 Mio. EUR, lagen das Umsatzsteueraufkommen im gleichen Jahr bei 223 355 Mio. EUR und das Lohnsteueraufkommen bei 195 524 Mio. EUR. Im Ergebnis erreicht die Erbschaftsteuer regelmäßig damit nicht einmal 1 % des Gesamtsteueraufkommens (im Jahre 2017: 734 541 Mio. EUR, also 0,86 %).

 

Rz. 105

[Autor/Stand] Nach einer Studie des deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung gibt es zurzeit 39,4 Mio. Haushalte in Deutschland, die, nach Abzug aller Kredite, ein Vermögen von 9,4 Billionen EUR besitzen.[5] In 7,7 Mio. Haushalten wird es im laufenden Jahrzehnt Sterbefälle geben. Dabei werden rund 2,6 Billionen EUR vererbt. Darunter werden 5,7 Mio. Erblasser ein Vermögen von 1,7 Billionen EUR generationenübergreifend vermachen. Wegen der ungleichen Vermögensverteilung konzentrieren sich große Erbschaften auf wenige Fälle.[6] Nur 2 % der Erbschaftsfälle vereinen etwa ein Drittel des gesamten Erbschaftsvolumens. Innerhalb der übrigen 98 % der Erbschaftsfälle werden nur knapp 1,2 Billionen EUR auf die nächste Generation übertragen: 121 Mrd. EUR Sachvermögen, 575 Mrd. EUR Immobilien und 515 Mrd. EUR Geldvermögen. In jeder elften Erbschaft in der Gruppe der weniger großen Erbschaften wird kein nennenswertes Vermögen vererbt. Je in einem von drei Erbfällen werden unter 25 000 EUR, 25 000 bis 150 000 EUR bzw. über 150 000 EUR übertragen. Aus historischen Gründen fallen die Vermögen der ostdeutschen deutlich kleiner als die der westdeutschen Haushalte aus.

 

Rz. 106

[Autor/Stand] Erbschaften müssen häufig geteilt werden. Insgesamt werden im Mittel 305 000 EUR pro Erbschaft vererbt. Bei zwei Begünstigten bleiben durchschnittlich nur noch 153 000 EUR pro Erben und Erbschaft. Gibt es weitere Erben, schrumpft die Hinterlassenschaft weiter. Ohne die oberen 2 % der Erbfälle sind es auch bei zwei Erben im Mittel nur noch 106 000 EUR statt 153 000 EUR. Hinzu kommt: Die ungleiche Verteilung auf die Erbengeneration wird sich künftig noch verschärfen. Denn vor allem Erblasser aus höheren Einkommensschichten haben heute weniger Kinder und vererben damit mehr auf weniger Personen.

 

Rz. 107

[Autor/Stand] Im Ergebnis bedeutet dies also, dass die Erbschaftsteuer für immer weniger Personen eine immer größere Rolle spielen wird. Dies jedenfalls solange, wie sich die Vermögen weiter in der bisherigen Geschwindigkeit bilden. Selbst wenn davon nicht auszugehen wäre, dürfte dies jedoch erst langfristig auf die jetzige Bedeutung der Erbschaftsteuer durchschlagen.

 

Rz. 108

[Autor/Stand] Bis 1995 betrug der Anteil des Betriebsvermögens am Erbschaftsteueraufkommen – unter Einbeziehung im Privatvermögen gehaltener Beteiligungen – noch rund 58 %.[10] Bis zum Jahr 2002 war dieser Wert auf 8,7 % gesunken.[11] Für 2009, also das erste Jahr nach Inkrafttreten der letzten Erbschaftsteuerreform, hatte sich der Anteil des Betriebsvermögens am Gesamterbschaftsteueraufkommen dann auf 5,3 % reduziert.[12] Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

[Autor/Stand] Autor: Esskandari, Stand: 01.01.2019
[Autor/Stand] Autor: Esskandari, Stand: 01.01.2019
[Autor/Stand] Autor: Esskandari, Stand: 01.01.2019
[Autor/Stand] Autor: Esskandari, Stand: 01.01.2019
[5] Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA-Studie): Erben in Deutschland, Köln 2011.
[6] Vgl. Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen zur Begünstigung des Unternehmensvermögens in der Erbschaftsteuer 01/2012.
[Autor/Stand] Autor: Esskandari, Stand: 01.01.2019
[Autor/Stand] Autor: Esskandari, Stand: 01.01.2019
[Autor/Stand] Autor: Esskandari, Stand: 01.01.2019
[10] Vgl. Viskorf, FR 2007, 624 (630).
[11] Vgl. Lehmann/Treptow, Stbg 2006, 413 (417). Die Finanzverwaltung geht sog...

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