Die Finanzverwaltung hat die Rechtsprechung des BFH zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 2 Abs. 3 UStG erst Mitte 2017 umgesetzt,[13] die Urteile waren – mit einer Ausnahme – zuvor nicht im BStBl. Teil II veröffentlicht worden. Vorher hatte sich auch das BMF nicht dazu geäußert. Jedoch ließ es die Finanzverwaltung auf Ebene der Bundesländer zu, dass sich eine jPöR schon vor ihrer Veröffentlichung auf die BFH-Urteile berief. Dieses Berufungsrecht konnte die jPöR nur für ihr gesamtes Unternehmen einheitlich ausüben und nicht auf bestimmte Unternehmensteile oder Umsätze beschränken.[14] Die betroffenen jPöR konnten also aus zwei möglichen Rechtslagen die für sie günstigere auswählen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge