Hier lohnt ein erneuter Blick auf die schon erwähnte Definition der E-Rechnung: Diese muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Mit einer Rechnung in Form einer XML-Datei erhält man einen Datensatz, der alle notwendigen Rechnungsinformationen enthält. Software muss diese Rechnungsinformationen ohne weiteres verarbeiten können. Dadurch werden ganze Arbeitsschritte, die bisher einen Großteil der Arbeit von klassischen Buchhaltern ausmachten, überflüssig: manuelles Erfassen von Rechnungsinformationen aus einer Papierrechnung in die Rechnungswesen-Software der Kanzlei. Ebenfalls wird das Einscannen von Papierrechnungen und das Auslesen der Belege via OCR-Erkennung (Optical Character Recognition) von teuren Scannern oder Software überflüssig. Die E-Rechnung enthält diese Informationen bereits in einer Form, die die Software verarbeiten können muss.

In Deutschland ist die E-Rechnung bereits im B2G- und jetzt auch im B2B-Bereich angekommen. In Italien gilt dies sogar schon für den Business-to-Customer-Bereich (B2C). Die Transformation des Rechnungswesens in B2B-Unternehmen, verstärkt durch die E-Rechnung, macht also vor den Kanzleien nicht halt. Es stellt sich dabei die Frage, ob Unternehmen bereit sein werden, die gängige pauschale Abrechnung der Dienstleistung "FiBu" zu gleichen Preisen zu tragen. Denkbar ist, dass sie den Wegfall der Arbeitsschritte auch im Preis sichtbar einfordern werden. Kanzleien, die den digitalen Datenaustausch dann nicht gut strukturiert organisiert haben, werden an oder über die Grenze der Rentabilität in der Buchführung kommen. Dies zeigt sich zum Teil bereits heute bei schlecht organisierten Papierbuchhaltungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge