Stand: EL 112 – ET: 12/2020
VGA sind auch an Nicht-mehr-Gesellschafter möglich.
Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 40ff.
Auch verdeckte Einlagen durch frühere Gesellschafter kommen in Frage; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 9.
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