Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Zu erfolgsabhängigen Vergütungen iRd des Anstellungsverhältnisses eines Ges-GF s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 445ff. Zu partiarischen Darlehen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1071. Zu vGA im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1158ff.

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