Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Zum Auslagenersatz an einen Ges-GF für Reisekosten usw s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 812ff. Zum Kostenersatz für die Nutzung eines privaten Kfz des Ges-GF s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 801ff.

In dem Urt des BFH v 16.12.1987 (BFH/NV 1989, 103) ging es um einen Aufwendungsersatz für die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, die ein AE eingegangen war. Bürgschaften werden üblicherweise nicht iRe Anstellungsvertrags übernommen (s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Bürgschaft").

Im Übrigen s "Auslandsreisen"; s "Bagatellaufwendungen"; s "BahnCard"; s "Klare vorherige Vereinbarung"; s "Reisekosten"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 812ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge