Tz. 66

Stand: EL 85 – ET: 12/2015

Die Übernehmerin hat das durch die Verschmelzung auf sie übergehende ausl BV mit den in der stlichen Übertragungs-Bil der untergehenden Kap-Ges anzusetzenden Werten (hierzu s Tz 12 und s § 3 UmwStG Tz 103ff) zu übernehmen. Bei der Ermittlung des Übernahmegewinns ist ausl BV als Bestandteil des übergehenden BV miteinzubeziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine in der Übertragungs-Bil vorzunehmende Aufstockung der Bw der dt oder der ausl Besteuerung unterliegt. GlA s Schnitter (in F/M, § 4 UmwStG Rn 52), s van Lishaut (in R/H/vL, 2. Aufl, § 4 UmwStG Rn 27), s Schmitt (in S/H/S, 6. Aufl, § 4 UmwStG Rn 27), s Bohnhardt (in H/M, 4. Aufl, § 4 UmwStG Rn 90) und s Widmann (in W/ M, § 4 UmwStG Rn 19).

Wegen des uU hiervon abw Wertansatzes bei der Ermittlung des Übernahmegewinns, s Tz 57ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge