Tz. 136

Stand: EL 91 – ET: 11/2017

Auch beim tw Erlöschen einer StBefreiung soll durch den Tw-Ansatz in der Anfangs-Bil erreicht werden, dass die in der stfreien Zeit gebildeten stillen Reserven später (insbes bei Veräußerung der WG) nicht der Besteuerung unterliegen (s Tz 47; auch s Urt des BFH v 09.08.2000, BStBl II 2001, 71).

Steuerliche Konsequenzen:

  • Durch den Tw-Ansatz der WG kommt es auch für abnutzbare WG zu einer AfA von aktuellen Werten (s Tz 48).
  • Zum Tw-Begriff s Tz 41–43.
 

Tz. 137

Stand: EL 91 – ET: 11/2017

  • In Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG besteht keine Verpflichtung zur Erstellung einer Anfangs-Bil. Hierzu s Tz 34, zum idR zweckmäßigen freiwilligen Übergang zur Gewinnermittlung durch BV-Vergleich s Tz 51.
 

Tz. 138

Stand: EL 91 – ET: 11/2017

  • Die Sonderregelung für bisher nach § 5 Abs 1 Nr 9 stfreie Kö (s Tz 66–70) gilt auch bei einem tw Wegfall der StFreiheit. Voraussetzung für die Anwendung dieser Sonderregelung ist, dass die aus dem bisherigen stfreien in den stpfl Bereich überwechselnden WG nicht während des Bestehens der StFreiheit, sondern im Zeitraum einer vorherigen StPflicht angeschafft oder erworben worden sind (s Tz 67).

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