Tz. 22

Stand: EL 96 – ET: 06/2019

Zu den begünstigten Beratungsleistungen gehören solche, die sich zB auf die Sortenwahl, die Düngung, den Erntezeitpunkt, die Zuchtauswahl, die Fütterung, Sortierung, Verpackung, Absatzwege und Zeitpunkt der Vermarktung beziehen (s Josten, INF 1976, 57). Die Rechts- und St-Beratung fällt nicht unter die St-Befreiung (s R 5.11 Abs 4 S 4 KStR 2015).

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