Tz. 292i

Stand: EL 113 – ET: 03/2024

Die erstmalige Anwendung des § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF des JStG 2009 ist im Einklang mit dem Inkrafttreten des § 2 Abs 4 UmwStG idF des JStG 2009 in § 27 Abs 9 UmwStG idF des JStG 2009 geregelt (dazu s § 2 UmwStG Tz 129: zum Verlustuntergang führender Beteiligungserwerb oder anderes Ereignis nach dem 28.11.2008). Im Einzelnen s § 27 UmwStG Tz 26–27.

Eine Anwendungsregelung für die rückwirkende Sacheinlage in eine Pers-Ges (s Tz 292h) fehlt. Aufgr der Verweistechnik in § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG gelten die Regelungen zur Verlustsperrung zeitgleich mit der Gültigkeit derjenigen Vorschrift, deren entspr Anwendung bestimmt wird.

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