Tz. 36
Stand: EL 61 – ET: 11/2007
Hierzu s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 58.
Der UmwSt-Erl äußert sich nicht zu der vor In-Kraft-Treten des StSenkG relevanten Frage, wie im Falle eines Übernahmeverlusts bei der übernehmenden Pers-Ges hinsichtlich der Aufstockung nach § 4 Abs 6 UmwStG aF (dazu s § 4 UmwStG (vor SEStEG) Tz 122 ff) zu verfahren ist. UE ist nicht die ›Beteiligung an der (anderen) Pers-Ges‹ aufzustocken; die Aufstockung ist vielmehr in den Erg-Bil als zusätzliche AK auf die vd WG in der Bil der (anderen) Pers-Ges auszuweisen (im Einzelnen s Dötsch/van Lishaut/ Wochinger, DB 24/1998, Beil 7, 17). Ebenso hierzu s Thiel/Eversberg/van Lishaut/Neumann, GmbHR 1998, 397, 406).
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