Tz. 98

Stand: EL 109 – ET: 03/2023

Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG iVm der entspr Anwendung der §§ 37 und 51a Abs 4 EStG ist der SolZ gleichzeitig und unabhängig eines etwaigen Mindestbetrags mit den betr Vorauszahlungen zur KSt zu entrichten. § 37 Abs 5 EStG (Mindestbetrag der Vorauszahlung) ist nicht anzuwenden (s § 51a Abs 4 S 1 HS 2 EStG). Eine besondere Aufforderung zur Zahlung des SolZ auf die Vorauszahlungen ist nicht erforderlich (s § 51a Abs 4 S 2 EStG). Bei der Schaffung des § 51a Abs 4 S 2 EStG hat der Gesetzgeber insbes an die Fälle gedacht, in denen bei der Einführung einer Zuschlag-St zur ESt oder KSt für die Fin-Beh keine ausreichende Zeitspanne verbleibt, um entspr Vorauszahlungsbescheide zu erlassen. Der Abgabepflichtige hat die Vorauszahlungen auf die Zuschlag-St daher selbst zu berechnen und ohne besondere Aufforderung abzuführen.

 

Tz. 99

Stand: EL 109 – ET: 03/2023

Werden die Vorauszahlungen zur KSt, die dem SolZ unterliegen, herabgesetzt, ermäßigt sich auch der hierauf zu erhebende SolZ entspr. Nach der Rspr (s Urt des BFH v 17.04.1996, BStBl II 1996, 619) ist ein Bescheid über die Festsetzung von KSt-Vorauszahlungen Grundlagenbescheid für die Festsetzung von Vorauszahlungen für den SolZ. Säumniszuschläge auf den SolZ entstehen auch dann, wenn der SolZ nicht festgesetzt wurde, da nach § 51a Abs 4 S 3 1. Hs EStG § 240 Abs 1 S 3 AO insoweit nicht anwendbar ist. Auch bedarf es vor Beginn der Vollstreckung keines Leistungsgebots (s § 51a Abs 4 S 3 2. HS EStG, § 254 Abs 2 AO). Der vorausgezahlte SolZ wird auf den veranlagten SolZ angerechnet (s Tz 102).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge