Tz. 64a
Stand: EL 94 – ET: 10/2018
Partnerschaftsgesellschaften wurden durch das Gesetz zur Schaffung von Partnerschaftsgesellschaften v 25.07.1994 (BGBl I 1994, 1744) eingeführt und ermöglichen Freiberuflern einen gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss. Diesem Personenkreis sind mangels Betriebs eines Handelsgewerbes die Rechtsformen der OHG und KG verwehrt. Die Partnerschaftsgesellschaft ist kein KSt-Subjekt, sondern eine nichtrechtsfähige Personenvereinigung (s Nr 2.4.1.2 AOAE zu § 122).
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