Tz. 65

Stand: EL 101 – ET: 03/2021

Nach § 12 Abs 2 S 1 UmwStG bleibt bei der Ermittlung des Gewinns ein Übernahmegewinn/-verlust außer Ansatz, dh ein Übernahmegewinn ist stfrei, ein Übernahmeverlust ist nabzb. Die stliche Nichtberücksichtigung des Übernahmeverlusts verstößt nicht gegen den Grundsatz der Einmalbesteuerung (s Urt des BFH v 18.10.1989, BStBl II 1990, 92). Wegen der Frage, ob auf einem Übernahmeverlust § 12 Abs 2 S 2 UmwStG anzuwenden ist, s Tz 63.

 

Tz. 66

Stand: EL 101 – ET: 03/2021

Ein Übernahmegewinn ist auch bei einer grenzüberschreitenden Hereinverschmelzung stfrei; dies entspricht den Vorgaben des Art 7 FRL. Wegen der Anwendung des § 12 Abs 2 UmwStG in diesen Fällen s § 11 UmwStG Tz 86, 87.

 

Tz. 67

Stand: EL 101 – ET: 03/2021

Da ein Übernahmegewinn/-verlust sich als lfd Geschäftsvorfall in der Bil der übernehmenden Kö ergibt, muss er außerhalb der Bil bei der stlichen Einkommensermittlung neutralisiert werden (s UmwSt-Erl 2011 Rn 12.05). Das gilt auch für die GewSt.

 

Tz. 68

Stand: EL 101 – ET: 03/2021

Nicht von § 12 Abs 2 S 1 UmwStG erfasst ist ein Übernahmefolgegewinn bzw -verlust, der auch bei der Verschmelzung zwischen Kö denkbar ist (s Tz 81ff). Ein solcher Gewinn oder Verlust fällt in einer dem stlichen Übertragungsstichtag nachgelagerten logischen Sekunde an und ist dem eigenen Betriebsergebnis der übernehmenden Kö zuzurechnen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge