Tz. 19

Stand: EL 66 – ET: 06/2009

Mit zwei Urt (s Urt des BFH v 29.10.1986, BStBl II 1987, 308, 310) hat der BFH seine frühere Mantelkauf-Rspr hinsichtlich des Erfordernisses der wirtsch Identität aufgegeben und die Anforderungen in subjektiver Hinsicht auf das Merkmal der zivilrechtlichen Personenidentität eingeschränkt. Verlustabzüge aus der Zeit vor einem grundlegenden Gesellschafterwechsel sollten deshalb von nun an auch dann nicht versagt werden, wenn die Kap-Ges ihre bisherigen Vermögenswerte im Wes verloren hatte und durch Zuführung von Mitteln der Neugesellschafter wirtsch wiederbelebt wurde.

 

Tz. 20–21

Stand: EL 66 – ET: 06/2009

vorl frei

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