Tz. 42

Stand: EL 64 – ET: 10/2008

Verzichtet der AE von einbringungsgeborenen Anteilen iSd § 21 UmwStG zugunsten eines Angehörigen darauf, neue Anteile zu übernehmen, oder überträgt der AE ein entstandenes Bezugsrecht unentgeltlich auf den nahen Angehörigen, ist kein Realisationstatbestand iSd § 21 UmwStG gegeben. Soweit die aus der Kap-Erhöhung bezogenen (neuen) Anteile stille Reserven der einbringungsgeborenen (Alt-)Anteile des Rechtsvorgängers enthalten, sind diese beim Rechtsnachfolger quotal nach § 21 Abs 1 UmwStG stverstrickt (s § 20 UmwStG (SEStEG) Tz 152).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge