Tz. 40a

Stand: EL 62 – ET: 02/2008

Völlig anders stellt sich wegen der Absenkung des KSt-Satzes auf 15 % und die Umstellung der bisherigen ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung auf eine ratierliche Fälligstellung des KSt-Erhöhungsbetrags die Belastungsituation für VZ ab 2008 dar. Ab dann setzt sich die St-Belastung einer vGA auf der Ebene der Kö aus der 15%igen KSt zuz GewSt und auf der Ebene des AE aus dessen proportionaler St-Belastung auf die hälftige (ab 2009: 60%ige) Einbeziehung der vGA zusammen. Bei AE, die die Kap-Beteiligung im PV halten, unterliegen auch vGA ab dem VZ 2009 grds der Abgeltungs-St.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge