Tz. 41
Stand: EL 54 – ET: 07/2005
Tz. 42
Stand: EL 54 – ET: 07/2005
Das nachstehende Schaubild zeigt, welche Form des Vermögensübergangs an welcher Stelle im UmwStG geregelt ist.
Der Vermögensübergang von einer Pers-Ges auf eine Kap-Ges kann im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Umwandlung), aber auch durch Einzelrechtsnachfolge erfolgen (s § 20 UmwStG nF Tz 128).
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