Tz. 41

Stand: EL 54 – ET: 07/2005

 

Tz. 42

Stand: EL 54 – ET: 07/2005

Das nachstehende Schaubild zeigt, welche Form des Vermögensübergangs an welcher Stelle im UmwStG geregelt ist.

Der Vermögensübergang von einer Pers-Ges auf eine Kap-Ges kann im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Umwandlung), aber auch durch Einzelrechtsnachfolge erfolgen (s § 20 UmwStG nF Tz 128).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge