Tz. 327a

Stand: EL 106 – ET: 06/2022

Stellt die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kap-Ges einen BgA dar (hierzu s Tz 55), so ist dieser – mangels rechtlicher Verselbständigung – als Regiebetrieb zu beurteilen (s Schiffers, DStZ 2017, 562). Ist eine solche Beteiligung ein eigenständiger BgA oder – notwendiges oder gewillkürtes – BV eines (anderen) BgA (s Tz 185ff), so erhöht die GA dieser Kap-Ges, auch wenn sie nach § 8b Abs 1 iVm Abs 4 KStG stfrei ist, den Gewinn dieses BgA iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG (s Tz 299a).

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