Tz. 1

Stand: EL 78 – ET: 08/2013

Der durch das JStG 2009 neu eingefügte § 8 Abs 10 KStG enthält Regelungen zur Anwendung der AbgeltungSt bei solchen Kö, die auch Eink aus KapV haben können. Hierbei handelt es sich um Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 4 – 6 KStG.

Durch das St-VereinfG 2011 wurde der S 2 des § 2 Abs 5b EStG gestrichen. Entspr wurde in § 8 Abs 10 S 1 KStG der Verweis auf § 2 Abs 5b S 1 EStG durch den Verweis auf § 2 Abs 5b EStG ersetzt.

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