FinMin Hamburg, 9.6.2005, 51 - S 7238 - 001/03

Die Abteilungsleiter (Steuer) haben zu TOP 9 der Sitzung vom 23. bis 25.5.2005 entgegen der Entscheidung zu TOP 14 der Sitzung USt I/04 (Referatsleiterumsatzsteuer, siehe hierzu OFD Frankfurt 6.9.2004, S 7177 A – 18 – St I 2.30) beschlossen, dass die Leistungen der Dirigenten in den Anwendungsbereich der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG fallen. Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen kann auch eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG in Betracht kommen (vgl. auch FinMin Nordrhein-Westfalen 13.6.2005).

 

Normenkette

UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a

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