Schon zum Zeitpunkt der Vertragsgestaltung sollte geprüft werden, ob die Übertragung von Know-how oder tatsächlich eine Dienstleistung im Mittelpunkt steht, und dies deutlich im Vertrag zum Ausdruck gebracht werden. Hierbei kann es sich als sinnvoll erweisen, die Leistung in 2 getrennten Verträgen zu regeln, um so die beiden Komponenten klar voneinander abzugrenzen.

Bei einer sehr stark dezentralisierten Struktur sind die Probleme im Bereich der Verrechnungspreisbestimmung regelmäßig deutlich umfangreicher, weil sowohl für die Preisermittlung als auch für deren Dokumentation eine größere Anzahl von Gesellschaften zu berücksichtigen ist. Außerdem besteht die Schwierigkeit, alle erfolgten Leistungsbeziehungen zu erfassen. Gleichwohl handelt es sich hierbei um eine grundsätzliche Frage der Aufgabenverteilung und Organisationsstruktur im Konzern, die regelmäßig allein aus steuerlichen Gründen nicht einer Änderung zugänglich ist.

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