Werden in einem internationalen Unternehmensverbund Dienstleistungen erbracht, stellt sich zunächst die Frage, ob hierin entgeltfähige und entgeltpflichtige Leistungen zu erblicken sind. Wird dies bejaht, ist die Höhe des zu verrechnenden Entgelts zu bestimmen. Ziel ist es hierbei, mithilfe von Verrechnungspreisen ("Verrechnungspreise") eine fremdvergleichskonforme Einkünfteabgrenzung ("Fremdvergleichsgrundsatz") zwischen verbundenen Unternehmen ("verbundene Unternehmen") vorzunehmen, um damit eine sachgerechte Aufteilung der Besteuerungsrechte und des Besteuerungssubstrats zwischen den Staaten zu erreichen.

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