Es wird deutlich, dass prozessuale Kenntnisse äußerst praxisrelevant und wichtig sind, wenn man als Berater im Bereich Steuerstreit tätig ist und Mandanten ebenfalls vor demFG vertritt. Dazu gehört es auch, die sich aus der Revisionsrechtsprechung herausgebildeten Anforderungen an eine ordnungsgemäße Urteilsbegründung im Kontext der Erleichterungsmöglichkeit zu kennen. Nur so kann man einen Begründungsmangel zuverlässig identifizieren und im Rechtsmittelverfahren überzeugend geltend machen.

Macht das FG nämlich von der Begründungserleichterung nach § 105 Abs. 5 FGO Gebrauch und begeht dabei einen Fehler gemäß der vorgestellten Fallkonstellationen, so besteht als Berater die Möglichkeit eine ungünstige Entscheidung mit Hinblick auf § 119 Nr. 6 FGO durch den BFH als Rechtsmittelgericht aufheben und zurückverweisen zu lassen.

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