Gemäß § 105 Abs. 2 FGO gibt es diverse Mindestinhalte, die ein FG-Urteil aufweisen muss. Dazu gehören insb. auch die Entscheidungsgründe (§ 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO). Daraus ergibt sich folglich eine Begründungspflicht des Urteils.

Da eine fehlende Begründung einen absoluten Revisionsgrund i.S.d. § 119 Nr. 6 FGO darstellt und ein Fehlen deswegen verfahrensrechtlich folgenreich ist, stellen sich mit Hinblick auf die Anwendung der Begründungserleichterung (§ 105 Abs. 5 FGO) nicht selten diverse Praxisprobleme dahingehend, ob das jeweilige Urteil tatsächlich ordnungsgemäß begründet worden ist.

Nach einer kurzen Abhandlung zu Zweck und Funktion sowie zu den generellen Anforderungen an die Urteilsbegründung, werden deshalb typische Praxisprobleme und Fallkonstellationen, wo die Anwendung der Begründungserleichterung schnell einen Begründungsmangel verursachen kann, für die Beratungspraxis aufbereitet.

Beraterhinweis Der Beitrag soll insb. Praktikern im Steuerstreit dazu dienen, dass sie einen Begründungsmangel im Rahmen der Begründungserleichterung identifizieren und einer der Fallkonstellationen zuordnen können, um die Interessen der Mandanten auch im Rechtsmittelverfahren souverän durchsetzen zu können.

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