RAin Dr. Alena Kirchinger[*]
Erneut hat ein nationales Gericht Fragen zur Unternehmereigenschaft von Gremienmitgliedern (konkret einem Verwaltungsratsmitglied) dem EuGH vorgelegt. Der Schlussantrag der Generalanwältin ist bereits veröffentlicht. Die Entscheidung des EuGH selbst steht noch aus. Sollte der EuGH den Ausführungen der Generalanwältin folge, so wären deutlich mehr Gremienmitglieder als Nichtunternehmer einzuordnen. Der Beitrag beleuchtet die Ausführungen im Schlussantrag und zeigt auf welche Bedeutung diese haben.
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