Überprüfung der USt-IdNr. auch nach altem Recht zwingend! Der XI. Senat des BFH setzte sich in der Entscheidung nicht nur mit dem Recht auf Vorsteuerabzug (vgl. hierzu bereits UStB 2020, 373), sondern auch mit der Frage des Vertrauensschutzes bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auseinander. BFH, UStB 2021, 1
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Sind unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens Art. 168 Buchst. a i.V.m. Art. 167 MwStSystRL dahin gehend auszulegen, dass einer geschäftsleitenden Holding, die steuerpflichtige Ausgangsumsätze an Tochtergesellschaften ausführt, das Recht auf Vorsteuerabzug auch für Leistungen, die sie von Dritten bezieht und gegen die Gewährung einer Beteiligung am allgemeinen Gewinn in die Tochtergesellschaften einlegt, zusteht, obwohl die bezogenen Eingangsleistungen nicht in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit den eigenen Umsätzen der Holding, sondern mit den (weitgehend) steuerfreien Tätigkeiten der Tochtergesellschaften stehen, die bezogenen Eingangsleistungen in den Preis der (an die Tochtergesellschaften erbrachten) steuerpflichtigen Umsätze keinen Eingang finden und nicht zu den allgemeinen Kostenelementen der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit der Holding gehören?

Falls die Frage 1 bejaht wird: Stellt es einen Rechtsmissbrauch i.S.d. Rechtsprechung des EuGH dar, wenn eine geschäftsleitende Holding derart in den Leistungsbezug von Tochtergesellschaften "zwischengeschaltet" wird, dass sie die Leistungen, für die den Tochtergesellschaften bei unmittelbarem Leistungsbezug kein Recht auf Vorsteuerabzug zustünde, selbst bezieht, in die Tochtergesellschaften gegen Beteiligung an deren Gewinn einlegt und anschließend unter Berufung auf ihre Stellung als geschäftsleitende Holding den vollen Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen geltend macht, oder kann diese Zwischenschaltung durch außersteuerrechtliche Gründe gerechtfertigt werden, obwohl der volle Vorsteuerabzug an sich systemwidrig ist und zu einem Wettbewerbsvorteil von Holding-Konstruktionen gegenüber einstufigen Unternehmen führen würde?
BFH, UStB 2021, 67
Ausschlussfrist im Vorsteuervergütungsverfahren Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland musste sich der EuGH mit der Frage befassen, inwieweit die Verwaltungspraxis des BZSt im Hinblick auf die Ausschlussfrist des Art. 15 Abs. 1 RL 2008/9/EG (bzw. § 61 Abs. 2 UStDV) im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens mit Europarecht vereinbar ist. EuGH, EU-UStB 2021, 9
Vorsteuervergütungsverfahren, Rechnungsnummer Enthält ein Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer keine fortlaufende Rechnungsnummer, sondern eine andere Nummer, anhand deren die Rechnung und so der betreffende Gegenstand oder die betreffende Dienstleistung identifiziert werden können, muss die Steuerverwaltung des Erstattungsmitgliedstaats diesen Antrag als i.S.v. Art. 15 Abs. 1 der RL 2008/9 in der durch die RL 2010/66 geänderten Fassung "vorgelegt" betrachten und ihn prüfen. EuGH, EU-UStB 2021, 13
Weitere Modifizierung der Rechtsprechung zur Vorsteueraufteilung bei einem hergestellten Gebäude Der XI. Senat des BFH modifiziert seine Rechtsprechung zur Vorsteueraufteilung bei Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes. BFH, UStB 2021, 101
Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit Entfällt bei einem Gegenstand, den der Unternehmer zunächst gemischt für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze genutzt hatte, die Verwendung für die steuerpflichtigen Umsätze, während der Unternehmer die Verwendung für die steuerfreien Umsätze fortsetzt, kann dies zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG führen. Demgegenüber bewirkt der bloße Leerstand ohne Verwendungsabsicht keine Änderung der Verhältnisse. BFH, UStB 2021, 106
Vorsteuerabzugsberechtigung bei Einfuhrumsatzsteuer Das FG Hamburg musste sich in seiner Entscheidung mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Steuerpflichtiger, der lediglich als Dienstleister tätig wurde, zum Abzug der von ihm entrichteten Einfuhrumsatzsteuer berechtigt ist. FG Hamburg, UStB 2021, 141
Vorsteuerabzug einer Gemeinde für die Errichtung einer Touristenattraktion (Hängebrücke) Das FG Rheinland-Pfalz spricht der Gemeinde ihr Recht auf Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer Touristenattraktion (Hängeseilbrücke) zu, wenn deren Nutzung Anlass zur Inanspruchnahme gebührenpflichtiger Leistungen der Bereitstellung von Parkplätzen ist. FG Rheinland-Pfalz, UStB 2021, 180
Versagung des Vorsteuerabzugs, wenn Stpfl. wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an Umsatz beteiligt, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen war Der EuGH wurde angerufen, darüber zu entscheiden, ob Art. 167 und 168 Buchst. a der MwStSystRL einer nationalen Rechtsanwendung entgegenstehen, nach der ein Vorsteuerabzug auch dann zu versagen ist, wenn auf einer vorhergehenden Umsatzstufe eine Umsatzsteuerhinterziehung begangen wurde und der Steuerpflichtig...

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