Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung Der Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung des Unternehmers ist nach § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG ausgeschlossen, soweit es sich bei den hierfür aufgewendeten Beträgen um unverzichtbare Aufwendungen für die private Lebensführung i.S.d. § 12 Nr. 1 EStG handelt (Anschluss an BFH v. 16.3.2022 – VIII R 33/18, BStBl. II 2022, 614). BFH, UStB 2023, 36
Vorsteuerabzug bei Verwendung eines Pkws im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells Der BFH bestätigt das FG Baden-Württemberg und bejaht den Vorsteuerabzug des Vermieters (Ehefrau) aus der Anschaffung eines Pkws, der ihn langfristige an den freiberuflich tätigen Ehegatten überlässt. BFH, UStB 2023, 73
Vorsteuerabzug aus Reparaturkosten zur Beseitigung von bei Installation einer Photovoltaikanlage verursachter Dachbeschädigung Der BFH bejaht den Vorsteuerabzug für Reparaturleistungen aufgrund der unsachgemäßen Montage einer unternehmerisch genutzten Photovoltaikanlage an dem Dach eines eigenen Wohnzwecken dienenden Hauses. BFH, UStB 2023, 144
Scheingeschäft und Umsatzsteuer Der EuGH erneuert sein Verständnis, dass bei Vorliegen eines Scheingeschäfts der Vorsteuerabzug nicht per se versagt werden darf, wenn die Steuer vom Leistenden abgeführt wurde. EuGH, UStB 2023, 246
Zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding Eingangsleistungen, die eine geschäftsleitende Holding als unentgeltlichen Gesellschafterbeitrag in ihre Tochtergesellschaften einlegt, berechtigen laut EuGH grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug. Dem folgt der BFH nun in seiner Folgeentscheidung. BFH, UStB 2023, 248
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen Die durch das StRAnpG 2015 vorgenommenen gesetzlichen einkommensteuerlichen Änderungen bei der Behandlung von Betriebsveranstaltungen im Rahmen des § 19 EStG gelten nicht für das Umsatzsteuerrecht. BFH, UStB 2023, 275
Vorsteuerabzug – zu hoher Mehrwertsteuersatz auf einer Kaufrechnung – Rückzahlung des zu viel gezahlten Beitrags Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 7.9.2023 – C-453/22 – Schütte (Beitrag von RA StB Georg von Streit/RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M Eur.) EuGH, UStB 2023, Heft 12

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