Im dem kleinen und letztlich auch feinen Saarland[1] wurde vor vielen Jahren eine bekannte Unterweltgröße namens Hugo Lacour zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verurteilung erfolgte wegen Mordes, ohne dass man je die Leiche des Opfers oder die Tatwaffe jemals gefunden hatte.[2] Derartige Szenarien sind im Rechtsalltag keineswegs selten.[3] Sie sind aber nicht auf das spektakuläre Feld der Tötungsdelikte konzentriert; nein, auch bei Steuerdelikten können Sachverhalte auftreten, die die Frage aufwerfen, ob eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) möglich ist, ohne dass eine Steuerverkürzung nachgewiesen ist. Die Antwort ist in der Tat erstaunlich, denn derartiges kommt vor, wenn es auch Mittel und Wege gibt, ein solch gewiss nicht optimales Geschehen zu vermeiden.

[1] Auch schon vor Jahren suchte man in diesem Bundesland nach der Leiche eines verschwunden Jungen; vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Pascal-Prozess. Die Suche verlief ergebnislos. Die vermeintlichen Täter wurden nach fast drei Jahren Prozessdauer freigesprochen. Am 13.1.2009 verwarf der BGH die Revisionen der Staatsanwaltschaft. S. BGH v. 13.1.2009 – 4 StR 301/08, juris.
[2] https://www.focus.de/panorama/vermischtes/hugo-lacour-koenig-der-saarbruecker-unterwelt-wieder-auf-freiem-fuss_aid_400916.html. Die spektakulären Umstände des Falles fanden in Büchern und Fernsehdokumentationen ihren Niederschlag.
[3] S. etwa https://www.sueddeutsche.de/muenchen/erding/erding-bozen-mord-indizienprozess-1.4584996.

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