Im dem kleinen und letztlich auch feinen Saarland[1] wurde vor vielen Jahren eine bekannte Unterweltgröße namens Hugo Lacour zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verurteilung erfolgte wegen Mordes, ohne dass man je die Leiche des Opfers oder die Tatwaffe jemals gefunden hatte.[2] Derartige Szenarien sind im Rechtsalltag keineswegs selten.[3] Sie sind aber nicht auf das spektakuläre Feld der Tötungsdelikte konzentriert; nein, auch bei Steuerdelikten können Sachverhalte auftreten, die die Frage aufwerfen, ob eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) möglich ist, ohne dass eine Steuerverkürzung nachgewiesen ist. Die Antwort ist in der Tat erstaunlich, denn derartiges kommt vor, wenn es auch Mittel und Wege gibt, ein solch gewiss nicht optimales Geschehen zu vermeiden.
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