Setzt das Gericht einen "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis ein, gehen die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auf diesen über.[22] Möchte der vorläufige Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis ein Arbeitsverhältnis kündigen, gelten bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch die Regelungen der Arbeitsverträge, da die besondere Kündigungsregeln der Insolvenzordnung gem. § 113 InsO erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens – und nicht schon für das "vorläufige" Insolvenzverfahren – gelten.[23]

In den übrigen Fällen ergeben sich zunächst keine Änderungen:

  • der Schuldner hat auch weiterhin die Arbeitgeberpflichten zu erfüllen,[24]
  • Verfügungen des Schuldners bedürfen bei Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.[25]

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