Erneute Änderung des AO-Anwendungserlasses Mit BMF-Schreiben v. 23.1.2023 – IV A 3 - S 0062/10006 :001, BStBl. I 2023, 184, hat die Finanzverwaltung den AO-Anwendungserlass erneut in einigen Teilbereichen mit sofortiger Wirkung aktualisiert bzw. neu gefasst. AO-StB 2023, 70
Update: Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) 2022 FinMin. BW v. 4.1.2023 – FM3 – S 0720 – 2/33: Als Handbuch für die Finanzbehörden in Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren sind mit den Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) 2022 ("AStBV (St)", BStBl. I 2022, 251) jüngst die Vorgängerregelungen aus dem Jahre 2019 (BStBl. I 2019, 1142) einem Update unterzogen worden. AO-StB 2023, 103
Steuergeheimnis – Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern

Das BMF hat sein Schreiben v. 12.3.2010 – IV A 3 - S 0130/08/10006, BStBl. I 2010, 222 zur Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern in Bezug auf zulässige Mitteilungen außerhalb eines Strafverfahrens um einen Punkt erweitert, was Fälle der erlaubten Durchbrechung des Steuergeheimnisses anbelangt.

BMF v. 13.1.2023 – IV A 3 - S 0130/23/10001 :001
AO-StB 2023, 104
Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO

Mit der Neufassung des Anwendungserlasses vom 30.6.2023 zu § 146a AO trägt die Finanzverwaltung der Änderung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) mit Wirkung zum 1.1.2024 Rechnung.

BMF v. 30.6.2023 – IV D 2 - S 0316-a/20/10003 :006; DOK 2023/0631092
AO-StB 2023, 344
     

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