Zeitpunkt der Begründung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück bei Ausübung eines Vorkaufsrechts Für Zwecke der Grundsteuer ist das Grundstück gem. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO ausnahmsweise dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen. Grundstückseigentümer und Vorkaufsberechtigter können den Übergang von Nutzen und Lasten abweichend von den in dem ursprünglichen Kaufvertrag festgelegten Bedingungen auf einen späteren Zeitpunkt festlegen. AO-StB 2021, 251

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