Tabaksteuer: Wer als Besitzer in Deutschland unversteuerter Zigaretten zur Entrichtung der Tabaksteuer verpflichtet ist, kann für diese Steuer nicht zugleich aufgrund eines Haftungsbescheids nach § 71 AO in Anspruch genommen werden (BFH v. 24.10.2017 – VII B 99/17, BFH/NV 2018, 933; v. 23.6.2020 – VII R 56/18; v. 23.6.2020 – VII R 57/18, n.v.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge