Die Besteuerung erfolgt im Falle der gesonderten (ggf. und einheitlichen Feststellung) in zwei Schritten. Die Grundlagen der Besteuerung (z.B. bestimmte Einkünfte) werden in einem gesonderten Verfahren ermittelt und durch einen gesonderten Bescheid festgestellt, dem Feststellungsbescheid. Davon getrennt wird der eigentliche Steuerbescheid, in dem die zu zahlende Steuer festgesetzt wird, als sog. Folgebescheid erlassen. Bei der gesonderten Feststellung ist nur eine Person beteiligt, für welche die Besteuerungsgrundlage gesondert vom eigentlichen Steuerbescheid festgestellt wird. Im Falle der gesonderten und einheitlichen Feststellung sind mehrere Personen beteiligt, die Besteuerungsgrundlage wird für die Gemeinschaft bzw. Gesellschaft gesondert, aber für jeden Beteiligten einheitlich festgestellt.

Beraterhinweis Das Feststellungsverfahren, sei es in der einen oder anderen Variante, ist in der Praxis häufig anzutreffen, so dass die Praktiker des Steuerrechts seinen Anwendungsbereich, seine Voraussetzungen und Rechtsfolgen beherrschen müssen. Insb. ist stets darauf zu achten, dass gegen den Feststellungsbescheid ggf. innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einzulegen ist, wenn Sachverhalte nicht richtig berücksichtigt worden sind.

 

Service: Jörißen, Die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, insb. bei gemeinschaftlich erzielten Einkünften (Teil 1), AO-StB 2023, 313; abrufbar unter steuerberater-center.de

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