Losgelöst von gesetzlichen Erfordernissen der Registrierung ist jedenfalls die vorherige "freiwillige" Registrierung insb. zu empfehlen, wenn die GbR
- Gesellschafterin einer GmbH ist,
- Grundbesitz zum Gesellschaftsvermögen zählt (zu den Änderungen im Grundstücksverkehr: Krauß, notar 2023, 339), oder
- der Erwerb einer OHG- oder Kommanditbeteiligung in Betracht kommt.
Andernfalls werden spätere Vorgänge unnötigerweise blockiert.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen