Losgelöst von gesetzlichen Erfordernissen der Registrierung ist jedenfalls die vorherige "freiwillige" Registrierung insb. zu empfehlen, wenn die GbR

  • Gesellschafterin einer GmbH ist,
  • Grundbesitz zum Gesellschaftsvermögen zählt (zu den Änderungen im Grundstücksverkehr: Krauß, notar 2023, 339), oder
  • der Erwerb einer OHG- oder Kommanditbeteiligung in Betracht kommt.

Andernfalls werden spätere Vorgänge unnötigerweise blockiert.

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