Antrag auf Registrierung der GbR
Musterformulierung – Antrag auf Registrierung der GbR | |
Anmeldung: Die Anmeldung hat durch alle GbR-Gesellschafter zu erfolgen. Eine Vertretung ist zulässig, die Vollmacht bedarf jedoch der notariellen Beglaubigung. Name der GbR: Die GbR hat nach der Registrierung den Namenszusatz "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder "eGbR" zu führen (§ 707a Abs. 2 S. 1 BGB). Weitere Muster zur Erstanmeldung: Gustavus, Handelsregisteranmeldungen, 11. Aufl. 2022, A 20.1 ff.; Heckschen/Weitbrecht in Heckschen/ Herrler/Münch, Beck’sches Notar-Handbuch, 8. Aufl. 2024, § 20 Rz. 247; Ott, notar 2023, 415; Krauß, notar 2023, 339 (352). |
Amtsgericht Registergericht Neuanmeldung einer GbR Die Unterzeichner melden als sämtliche Gesellschafter die Neueintragung einer GbR wie folgt an: 1. Der Name der Gesellschaft lautet: *** eGbR. 2. Der Sitz der eGbR befindet sich in ***. 3. Die Anschrift der eGbR lautet: *** 4. Gegenstand der eGbR ist ***. |
Vertretungsregelung: Anzumelden sind die allgemeine ("abstrakte") Vertretungsregelung und – sofern geregelt – die besondere ("konkrete") Vertretungsregelung einzelner Gesellschafter (Gustavus, Handelsregisteranmeldungen, 11. Aufl. 2022, A 20.1). | 5. Die allgemeine Vertretungsregelung sieht vor, dass alle Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten. Durch Gesellschaftsbeschluss kann einem Gesellschafter oder mehreren Gesellschaftern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Durch Beschluss können Gesellschafter vom Verbot des § 181 BGB befreit werden. 6. Der Gesellschafter X ist stets einzelvertretungsberechtigt. Er ist vom Verbot des § 181 BGB befreit. |
Versicherung: Auch die Versicherung kann durch einen Bevollmächtigten erklärt werden, da diese keine höchstpersönliche Erklärung ist (Krauß, notar 2023, 339 [351]; a.A.: Gustavus, Handelsregisteranmeldungen, 11. Aufl. 2022, A 20.1). | 7. Alle Unterzeichner versichern, dass die obige Gesellschaft nicht bereits im Handels- oder im Partnerschaftsregister eingetragen ist. |
Registervollmacht: Jedenfalls bei größerem Gesellschafterbestand bietet es sich an, eine Registervollmacht in die Erstanmeldung aufzunehmen, da auch künftige Anmeldungen grundsätzlich durch alle Gesellschafter erfolgen müssen (zu den Ausnahmen: Krauß, notar 2023, 339 [352], dort auch mit einem umfassenden Muster einer Registervollmacht). | 8. Die Unterzeichner Y und Z ("Vollmachtgeber") erteilen Herrn X hiermit eine umfassende Vollmacht (für sich und ihre Rechtsnachfolger, unter Befreiung von § 181 BGB und mit der Befugnis, Untervollmacht zu erteilen), um alle künftigen Registeranmeldungen für jeden Vollmachtgeber zu unterzeichnen, die die obige Gesellschaft betreffen. |
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