Antrag auf Registrierung der GbR

 
  Musterformulierung – Antrag auf Registrierung der GbR

Anmeldung: Die Anmeldung hat durch alle GbR-Gesellschafter zu erfolgen. Eine Vertretung ist zulässig, die Vollmacht bedarf jedoch der notariellen Beglaubigung.

Name der GbR: Die GbR hat nach der Registrierung den Namenszusatz "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder "eGbR" zu führen (§ 707a Abs. 2 S. 1 BGB).

Weitere Muster zur Erstanmeldung: Gustavus, Handelsregisteranmeldungen, 11. Aufl. 2022, A 20.1 ff.; Heckschen/Weitbrecht in Heckschen/ Herrler/Münch, Beck’sches Notar-Handbuch, 8. Aufl. 2024, § 20 Rz. 247; Ott, notar 2023, 415; Krauß, notar 2023, 339 (352).

Amtsgericht

Registergericht

Neuanmeldung einer GbR

Die Unterzeichner melden als sämtliche Gesellschafter die Neueintragung einer GbR wie folgt an:

1. Der Name der Gesellschaft lautet: *** eGbR.

2. Der Sitz der eGbR befindet sich in ***.

3. Die Anschrift der eGbR lautet: ***

4. Gegenstand der eGbR ist ***.
Vertretungsregelung: Anzumelden sind die allgemeine ("abstrakte") Vertretungsregelung und – sofern geregelt – die besondere ("konkrete") Vertretungsregelung einzelner Gesellschafter (Gustavus, Handelsregisteranmeldungen, 11. Aufl. 2022, A 20.1).

5. Die allgemeine Vertretungsregelung sieht vor, dass alle Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten. Durch Gesellschaftsbeschluss kann einem Gesellschafter oder mehreren Gesellschaftern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Durch Beschluss können Gesellschafter vom Verbot des § 181 BGB befreit werden.

6. Der Gesellschafter X ist stets einzelvertretungsberechtigt. Er ist vom Verbot des § 181 BGB befreit.
Versicherung: Auch die Versicherung kann durch einen Bevollmächtigten erklärt werden, da diese keine höchstpersönliche Erklärung ist (Krauß, notar 2023, 339 [351]; a.A.: Gustavus, Handelsregisteranmeldungen, 11. Aufl. 2022, A 20.1). 7. Alle Unterzeichner versichern, dass die obige Gesellschaft nicht bereits im Handels- oder im Partnerschaftsregister eingetragen ist.
Registervollmacht: Jedenfalls bei größerem Gesellschafterbestand bietet es sich an, eine Registervollmacht in die Erstanmeldung aufzunehmen, da auch künftige Anmeldungen grundsätzlich durch alle Gesellschafter erfolgen müssen (zu den Ausnahmen: Krauß, notar 2023, 339 [352], dort auch mit einem umfassenden Muster einer Registervollmacht). 8. Die Unterzeichner Y und Z ("Vollmachtgeber") erteilen Herrn X hiermit eine umfassende Vollmacht (für sich und ihre Rechtsnachfolger, unter Befreiung von § 181 BGB und mit der Befugnis, Untervollmacht zu erteilen), um alle künftigen Registeranmeldungen für jeden Vollmachtgeber zu unterzeichnen, die die obige Gesellschaft betreffen.

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